Administration

Steuerabkommen Österreich Schweiz zur Abgeltungssteuer

Steuerabkommen Österreich Schweiz zur Abgeltungssteuer

Österreich und die Schweiz haben am 13. April 2012 ein Abkommen zur Abgeltungssteuer vereinbart. Der Steuersatz für die pauschale Abgeltungssteuer liegt in einer Bandbreite von 15 bis 38 Prozent. Text, Details und Wortlaut finden Sie bei abgeltungssteuer.ch
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Software

Abgeltungsteuer.ch launcht White-Label-Fonds

Abgeltungsteuer.ch launcht White-Label-Fonds

Abgeltungsteuer.ch launcht White-Label-Fonds für unabhängige Vermögensverwalter aus der Schweiz. In Zusammenarbeit mit einem renommierten Anlagefondsspezialisten aus Deutschland hat abgeltungsteuer.ch eine Plattform für schweizerische Vermögensverwalter zur Zeichnung von Publikumsfonds konzipiert.
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Steuern

Deutschland und die Schweiz ergänzen Steuerabkommen zur Abgeltungssteuer

Deutschland und die Schweiz ergänzen Steuerabkommen zur Abgeltungssteuer

Deutschland und die Schweiz haben am 5. April 2012 ein Ergänzungsprotokoll unterzeichnet, welches das deutsch-schweizerische Steuerabkommen vom 21. September 2011 ergänzt. Das Abkommen kann damit in die parlamentarische Beratung eingebracht werden. In Kraft treten soll das Abkommen zum Jahresbeginn 2013.
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Recht

Schweizer Modellbaukasten zur Abgeltungssteuer

Schweizer Modellbaukasten zur Abgeltungssteuer

Die Anfang September vom deutschen Finanzminister Wolfgang Schäuble geäußerte Erwartung, wonach im Bankgeheimnisdisput eine Schlichtung zeitnah möglich ist, die eine Kombination zwischen Abgeltungssteuer und Amtshilfe bei Steuerhinterziehung vorsieht, hat in der helvetischen Finanzwelt die Hoffnung genährt, dass das schweizerische Bankgeheimnis doch noch zu retten ist.
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Glossar

Abgeltungssteuer von A bis Z (Glossar)

Abgeltungssteuer von A bis Z (Glossar)

Abgeltungssteuer * Aktien * Altersentlastungsbetrag * Altersvorsorge * Altverluste * Anleihen * Ausschüttende Fonds * Bausparverträge * Bestandsschutz * Betriebliche Vorsorgepläne * Dachfonds * Depotgebühren * Dividenden * Einkünfte * Festzinsanleihen * Finanzinnovationen * Fonds * Fondspolice * Fondssparpläne * Freistellungsauftrag * Genossenschaftsanteile
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FAQ

1.1 Was ist unter 'Abgeltungssteuer' zu verstehen?

1.1 Was ist unter 'Abgeltungssteuer' zu verstehen?

Die Abgeltungssteuer ist eine Form der Erhebung der Einkommensteuer durch Abzug an der Quelle. Der Abgeltungssteuer unterliegen alle Kapitalerträge, die nicht in einem Unternehmen anfallen. Inländische Schuldner oder Zahlstellen (z.B. Banken) sind danach verpflichtet, einen Steuerabzug vorzunehmen und an die Finanzverwaltung abzuführen.
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